Ermittlungen gegen Dortmunder Polizist eingestellt

Der tödliche Schuss auf einen 70-Jährigen in Scharnhorst war laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt. 

Symbolbild: Das Polizeipräsidium der Polizei Dortmund.
© Polizei Dortmund

Tödlicher Schuss in Dortmund-Scharnhorst gerechtfertigt

Die Staatsanwaltschaft hat entschieden: Der tödliche Schuss auf einen 70-Jährigen in Scharnhorst war gerechtfertigt. Der 70-Jährige war zuvor wegen Krampfanfällen von Rettungskräften behandelt worden. Daraufhin wurde er aggressiv. Der getötete 70-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer bewaffnet gewesen sein. Damit sei er auf die Beamten zugegangen. Ein 24-jähriger Polizist erschoss den Mann dann aus wenigen Metern Entfernung. Weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der 70-Jährige bewaffnet war, habe der Polizist aus Notwehr gehandelt. Zu schießen sei deshalb richtig gewesen. Nach dem Vorfall hatte es in Scharnhorst mehrere Protestaktionen gegeben.


Polizei Dortmund: Einsatz mit Schusswaffe

Die Polizei Dortmund war im März 2025 zur Unterstützung der Feuerwehr zu einem Großeinsatz in Dortmund-Scharnhorst gerufen worden. Dabei ging es um einen Randalierer, sagte die Polizei Dortmund: "Im Verlaufe des Polizeieinsatzes kam es zu dem Gebrauch der dienstlichen Schusswaffe." Der Mann sei zunächst schwer verletzt worden und wurde von Rettungskräften behandelt. Er ist noch vor Ort im Krankenwagen gestorben. 

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