Fall Mouhamed: Freisprüche gefordert

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf Mouhamed Dramé sollen für vier der fünf angeklagten Polizisten freigesprochen werden. Nur der Einsatzleiter soll verurteilt werden.

© Radio 91.2

Landgericht Dortmund soll Einsatzleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilen

Der Staatsanwalt hat heute am Landgericht Dortmund im Prozess um die tödlichen Schüsse auf Mouhamed Dramé sein Plädoyer gehalten. Er forderte für vier der fünf angeklagten Polizisten einen Freispruch. Das hat die Staatsanwaltschaft heute beantragt. Nur der Einsatzleiter soll wegen fahrlässiger Tötung und Verleitung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt werden. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

Staatsanwaltschaft Dortmund: Pfefferspray-Einsatz war rechtswidrig

Die Staatsanwaltschaft hält die Anordnung des Einsatzleiters, Mouhamed mit Pfefferspray zu besprühen, für rechtswidrig. Es habe keine konkrete Gefahr bestanden, denn die Lage sei ruhig und statisch gewesen. Alles, was nach dem Pfefferspray-Einsatz passierte, nennt die Staatsanwaltschaft eine Verkettung unglücklicher Umstände. Die Beamten hätten fälschlicherweise geglaubt, dass Mouhamed sie mit einem Messer angreifen wollte. Deshalb könnten sie für ihr Handeln nicht bestraft werden. Das Urteil soll am 12. Dezember gesprochen werden.