Fotografieren bei der Einschulung

In der kommenden Woche werden in Dortmund wieder zahlreiche Erstklässler eingeschult. Dieses wichtige Ereignis soll natürlich auch bildlich festgehalten werden. Allerdings sind viele Eltern seit der neuen Datenschutzverordnung verunsichert. Darf man bei der Einschulung überhaupt noch fotografieren?

Mutter fotografiert Schulkind (Symbolfoto)
© Harry Hautumm / pixelio.de

Hausordnung beachten

Grundsätzlich entscheidet die Schule, ob das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände und im Gebäude verboten wird oder mit bestimmten Einschränkungen erlaubt ist. Das wird allerdings von Schule zu Schule unterschiedlich entschieden.

Die Regeln bezüglich des Fotografierens auf dem Schulgelände können der Hausordnung der Schule entnommen oder bei der Schulleitung oder Lehrer erfragt werden.

Eltern müssen zustimmen

Aber auch die Schule wird die Eltern um Erlaubnis fragen, wenn beispielsweise Klassenfotos gemacht oder Fotos für die Webseite genutzt werden. Denn wenn Fotos einer breiten Öffentlichkeit gezeigt werden (Webseite), muss eine Einwilligung der Kinder bzw. der Eltern eingeholt werden.

Absolutes Verbot

Ein Schulleiter in Sachsen geriet in der letzten Woche in die Schlagzeilen: Er hatte ein komplettes Fotoverbot bei der Einschulung ausgesprochen. In Dortmund ist ein solcher Fall noch nicht bekannt.

Da das Thema nicht neu ist, hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits vor längerer Zeit Empfehlungen für Schulen rausgegeben. Bei den Schulämtern gibt es Datenschutzbeauftragte, die sich um das Thema kümmern.