Gregor Lange verzichtet auf Videoüberwachung in Dortmund-Dorstfeld

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange will zunächst nicht gegen den Eilentscheid zu einer Videoüberwachung an der Emscherstraße in Dortmund vorgehen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in einem Eilverfahren nach einer Anwohnerklage festgestellt, dass für die von der Dortmunder Polizei vorbereitete Videobeobachtung an der Emscherstraße die Rechtsgrundlage fehle. Der betroffene Straßenabschnitt stelle keinen Kriminalitätsschwerpunkt dar.

Polizeibeamter und die Videoüberwachung auf der Brückstraße.
© Polizei Dortmund

Aufbau eines Angstraumes soll verhindert werden

Tatsächlich würden Rechtsextremisten versuchen, die Emscherstraße und das Umfeld als Nazi-Kiez für sich zu vereinnahmen, so Polizeipräsident Gregor Lange. Sie wollten Nachbarn, politisch Andersdenkende und Journalisten einschüchtern und in ihrer Arbeit beeinträchtigen. Selbst Polizisten seien dort mehrfach massiver Gewalt ausgesetzt gewesen.

Das Gericht habe aber die Notwendigkeit erkannt, mit Polizeipräsenz den Aufbau eines Angstraums zu verhindern. Zu einem späteren Zeitpunkt werde demnach wegen der Videoüberwachung in einem Hauptsacheverfahren verhandelt.

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