Hannibal-Räumung: Mieterverein Dortmund prüft Schadensersatzansprüche

Der Mieterverein will das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Hannibal-Räumung vor vier Jahren im Hinblick auf Schadensansprüche für ehemalige Mieter bewerten.

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Gericht stellt Baumängel nicht in Frage

Aktuell liege die Urteilsbegründung noch nicht schriftlich vor, so der Mieterverein. Der Eigentümer sei vermutlich aufgrund massiver Baumängel für die Räumung und Nutzungsuntersagung verantwortlich, heißt es in einer ersten Stellungnahme des Mietervereins.

Die Formellen Fehler bei der Räumung änderten nichts an der Unbewohnbarkeit des Hochhauskomplexes, so der Mieterverein. Das Gericht hatte die Notwendigkeit der Räumung nicht in Frage gestellt. Allerdings hätte die Stadt die Mieter über die Nutzungsuntersagung schriftlich informieren müssen, so die Richter. Noch ist unklar ob die Stadt, oder der Eigentümer vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil vorgehen werden.

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