
© Symbolbild / Canva
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Vorschulkinder ausgenommen
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Demnach muss eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 12 und 18 Uhr getragen werden und zwar am Phoenix See, im Westpark, im Fredenbaumpark, im Rombergpark, im Hoeschpark und im Revierpark Wischlingen.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Vorschul-Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Diese müssen aber auf Nachfrage ein Attest vorlegen können.
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