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Die Tatwaffe des 34-Jährigen Dortmunder
© Jimmy Chang / Unsplash
Die Tatwaffe des 34-Jährigen Dortmunder
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Messertrageverbot in Dortmund: OVG hat Rechtslage geprüft

Das OVG Münster hat über Messertrageverbote verhandelt. Am Dienstag (29.09.26) ging es um die Klage eines Mannes aus Wuppertal. Die Entscheidung betrifft auch Dortmund.

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OVG Münster verhandelt über Messertrageverbot

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Das Urteil ist gefallen: Die Polizei darf auch weiterhin Messertrageverbote aussprechen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gerade entschieden. Ein Wuppertaler hatte dagegen geklagt. Die Polizei hatte ihm für drei Jahre verboten, Messer und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Ob die Polizei ein solches Verbot auf das allgemeine Polizeirecht stützen darf, war vorher umstritten. Eine Entscheidung des OVG ist auch für vergleichbare Anordnungen in Dortmund wichtig, denn diese Verbote stehen jetzt auf einer sicheren rechtlichen Grundlage.

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Gerichte bewerten mehrjährige Messerverbote unterschiedlich

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte das Wuppertaler Verbot im September 2025 überwiegend für rechtswidrig. Das OVG Münster hatte in einem Eilverfahren im Juli 2025 dagegen vorläufig entschieden, dass das allgemeine Polizeirecht als Grundlage für ein individuelles Verbot ausreichen könne.

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Polizei Dortmund setzt Verbote seit 2024 ein

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Auch die Polizei Dortmund untersagt bestimmten Menschen, Messer und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Der frühere Polizeipräsident Gregor Lange ordnete solche Verbote 2024 für Dortmund und Lünen an, um gegen Messerkriminalität vorzugehen. Betroffen sind etwa Intensivtäter sowie Menschen, die bei einer Straftat bereits ein Messer, einen Baseballschläger, einen Hammer, eine Axt oder ein Beil eingesetzt haben. Nach Angaben der Polizei waren bis Juni 2026 in Dortmund 214 Messertrageverbote rechtskräftig verhängt worden.

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