
Messertrageverbot in Dortmund: OVG prüft Rechtslage
Ein Verfahren vor dem OVG Münster könnte Folgen für Messertrageverbote in Dortmund haben. Am Dienstag (29.09.26) geht es um die Klage eines Mannes aus Wuppertal.
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OVG Münster verhandelt über Messertrageverbot
Die Dortmunder Messertrageverbote könnten durch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster auf den Prüfstand geraten. Heute (29.09.) ab 11:30 Uhr wird über die Klage eines 18-Jährigen aus Wuppertal verhandelt. Die Polizei hatte ihm für drei Jahre verboten, Messer und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Ob die Polizei ein solches Verbot auf das allgemeine Polizeirecht stützen darf, ist umstritten. Eine Entscheidung des OVG könnte auch für vergleichbare Anordnungen in Dortmund wichtig werden.
Gerichte bewerten mehrjährige Messerverbote unterschiedlich
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte das Wuppertaler Verbot im September 2025 überwiegend für rechtswidrig. Das OVG Münster hatte in einem Eilverfahren im Juli 2025 dagegen vorläufig entschieden, dass das allgemeine Polizeirecht als Grundlage für ein individuelles Verbot ausreichen könne. Nun befasst sich das OVG im Hauptsacheverfahren mit dem Streit. Das Ergebnis der Verhandlung steht noch aus.
Polizei Dortmund setzt Verbote seit 2024 ein
Auch die Polizei Dortmund untersagt bestimmten Menschen, Messer und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Der frühere Polizeipräsident Gregor Lange ordnete solche Verbote 2024 für Dortmund und Lünen an, um gegen Messerkriminalität vorzugehen. Betroffen sind etwa Intensivtäter sowie Menschen, die bei einer Straftat bereits ein Messer, einen Baseballschläger, einen Hammer, eine Axt oder ein Beil eingesetzt haben. Nach Angaben der Polizei waren bis Juni 2026 in Dortmund 214 Messertrageverbote rechtskräftig verhängt worden.