Mundraub ohne Biss - Leerguttour gestoppt
Veröffentlicht: Montag, 11.08.2025 13:46

Lfd. Nr.: 0700
Ein Fahrer eines Essenslieferdienstes stellte am Samstagabend. (9.8.) gegen 22 Uhr sein Fahrrad samt Liefer- und persönlicher Tasche vor einem Schnellrestaurant in der Bornstraße ab, um eine Bestellung abzuholen.
Nach bisherigen Erkenntnissen nutzte ein 44-jähriger Mann die Gelegenheit, öffnete die Tasche - in der Hoffnung auf eine warme Mahlzeit - und suchte nach Essbarem. Essen fand er jedoch nicht. Auch die darin befindlichen Wertgegenstände wie die Geldbörse blieben unentdeckt. Die Tasche ließ er deshalb zurück, das Fahrrad nahm er aber mit.
Mit dem Rad fuhr der Mann zur DAB-Brauerei an der Glückaufstraße - und stahl dort Leergut. Weit kam er nicht: Ein Streifenteam, das im Nahbereich eingesetzt war, konnte den Tatverdächtigen kurze Zeit später festnehmen.
Das Fahrrad und alle Gegenstände konnten an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Die Beamten brachten den 44-Jährigen aus Dortmund in das Polizeigewahrsam.
Gut zu wissen: "Mundraub" ist ein umgangssprachlicher Begriff für den Diebstahl von Lebensmitteln, die zum sofortigen Verzehr gedacht sind. Früher war "Mundraub" ein eigener Straftatbestand (§ 370 StGB a.F.). Seit seiner Abschaffung im Jahr 1975 wird ein solcher Diebstahl jedoch rechtlich als einfacher Diebstahl (§ 242 StGB) behandelt.
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