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Neue Corona-Schutzverordnung: Änderungen in Dortmund
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Neue Corona-Schutzverordnung: Änderungen in Dortmund

Private Feiern müssen in Dortmund ab sofort unter bestimmten Bedingungen beim Ordnungsamt gemeldet werden. Und zwar immer dann, wenn nicht in der privaten Wohnung und mit mehr als 50 Gästen gefeiert wird. Dann müsse die Feier laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung drei Tage vorher angemeldet werden.

Veröffentlicht: Dienstag, 06.10.2020 14:30

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Hochzeit in der Nordstadt aufgelöst

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Neben einer Gästeliste sei auch ein Verantwortlicher zu benennen, erklärt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, würden auch Hochzeiten aufgelöst, wie am vergangenen Wochenende in der Nordstadt. Da waren deutlich mehr Besucher vor Ort, als zuvor angemeldet, so Dahmen.

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Norbert DahmenFeier aufgelöst
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Weitere Änderungen: Verkaufsoffene Sonntage

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Die neue Corona-Schutzverordnung erlaubt die Verkaufsoffenen Sonntage in der Adventszeit. Ob die Geschäfte dann auch in Dortmund geöffnet werden dürfen, steht allerdings noch nicht fest. Aktuell laufen Klagen am Oberverwaltungsgericht von den Gewerkschaften. Die Stadt Dortmund plant deshalb erstmal nur mit einem verkaufsoffenen Sonntag am 6. Dezember 2020.

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Norbert DahmenVerkaufsoffener Sonntag am 6.12.2020
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Maskenpflicht auf Wochenmärkten gelockert

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Die generelle Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt wurde gekippt. Jetzt müssen Besucher nur noch direkt am Stand eine Maske tragen. Dies würde dann auch auf dem Weihnachtsmarkt gelten.

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