Schalla-Prozess kann wie geplant fortgesetzt werden

Der Prozess um den Mord an der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla kann wie geplant fortgesetzt werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Rüge des Angeklagten zur Besetzung des Dortmunder Schwurgerichts zurückgewiesen. Dem 55-Jährigen wird vorgeworfen, die Schülerin vor knapp 27 Jahren verfolgt und erwürgt zu haben.

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Angeklagter rügte Auswahl der Dortmunder Richter

Für den Angeklagten Ralf H. ist die Entscheidung des Oberlandgerichts ein Rückschlag. Er hatte gehofft, dass auch der zweite Prozess platzen würde. Die Richter in Hamm sahen jedoch keinen Fehler bei der Auswahl der Dortmunder Richter. Die Verteidiger von Ralf H. hatten vorher den zwischenzeitlichen Wechsel des vorsitzenden Richters gerügt.

Erster Prozess geplatzt

Ein erster Prozess war bereits Anfang des Jahres geplatzt, nachdem eine Richterin erkrankt war. Im Juli war der 55-Jährige dann sogar aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil nicht schnell genug wieder angefangen worden ist. Und das, obwohl er weiterhin unter dringendem Mordverdacht steht. Nun kann also der zweite Prozess wie geplant in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Bei einer Verurteilung droht Ralf H. lebenslange Haft.

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