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Stichprobenartige Kontrollen
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Zunächst bis Mitte März brauchen die Fahrgäste somit den Nachweis dafür. Die DSW haben bereits darauf hingewiesen, dass sie die Einhaltung der Regeln nur stichprobenartig kontrollieren können. Die Fahrgäste müssen dann neben dem Ticket auch einen Geimpft- oder Genesen-Nachweis dabei haben. Alternativ ist ein gültiger negativer Coronatest vorzulegen. Sogenannte Selbsttests werden allerdings nicht akzeptiert. Die Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, die PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
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