
© CC BY-SA 4.0 / Joehawkins
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Verbraucherzentrale in Dortmund.
Strom- und Gasvertrag gekündigt: Dortmunder Verbraucherzentrale berät
Viele Strom- und Gaskunden haben zum Jahreswechsel von ihren bisherigen Anbietern die Kündigung erhalten - und das oft zu Unrecht. Deshalb rät die Dortmunder Verbraucherzentrale dazu, Widerspruch einzulegen.
Veröffentlicht: Freitag, 07.01.2022 08:46
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DEW springt als Grundversorger ein
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Eine solche Kündigung sei in den meisten Fällen rechtlich völlig unbegründet. Zum Jahreswechsel hat die DEW plötzlich 8.000 neue Kunden bekommen. Als Grundversorger muss die DEW nach einer Kündigung einspringen. Das ist aber oft deutlich teurer. Die Differenz könne beim ursprünglichen Versorger als Schadensersatz geltend gemacht werden, erklärt die Verbraucherberatung. Außerdem könne man bei der DEW fristlos kündigen um zu wechseln.
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