Notbremse: Neue Corona-Regeln in Dortmund

Die Stadt Dortmund setzt das bundesweite Infektionsschutzgesetz ab Samstag (24.4.) um 0:00 Uhr um. Dann tritt auch die Ausgangssperre in Kraft.

Allerdings hat die Stadt am Abend für Verwirrung gesorgt. In einer Pressemitteilung am Abend hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sämtliche Maßnahmen der "Bundesnotbremse" bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um 0:00 Uhr gelten. Dies bestätigte ein Stadtsprecher auf Nachfrage von Radio 91.2.

Doch erst ein Tag später

Keine drei Stunden später dann der Rückzug. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten doch erst ab Samstag, den 24. April. Damit haben auch die Kitas am Freitag, 23. April, geöffnet wie bisher.

Kitas wechseln ab Montag in den Notbetrieb

Die Ausgangssperre bis 05:00 Uhr morgens tritt also ab Samstag in Kraft. Dementsprechend dürfen Dortmunder das Haus während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen verlassen. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Arztbesuche sowie das Gassigehen mit dem Hund.

Die weiteren Maßnahmen, die ab 24.04.2021 gelten:

  • Die Kontaktbeschränkungen, die bisher für den öffentlichen Raum galten, werden auf den privaten Raum ausgedehnt. Ein Haushalt darf sich also mit höchstens einer weiteren Person treffen.
  • Die Kitas gehen in die Notbetreuung.
  • Für den Handel gilt größtenteils wieder das Prinzip „Vorbestellen und Abholen“.
  • In Sachen Kinder- und Jugendsport gelten in Dortmund schärfere Regeln, als die Bundesnotbremse vorschreibt: Selbst in Kleingruppen ist Training für Bis-14-Jährige verboten, das gilt auch kontaktlos und draußen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind verboten, zu den wenigen Ausnahmen gehören zum Beispiel Friseure und Fußpflege. Hier ist jedoch ein aktueller negativer Coronatest Pflicht.
  • Präsenzunterricht gibt es weiter nur für die Abschlussklassen.
  • Hotels, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben mit wenigen Ausnahmen geschlossen.

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