Zwei Schalke-Fans zu Bewährungsstrafen verurteilt

Nach einem Angriff auf eine Gruppe von BVB-Ultras sind zwei Schalke-Fans zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie müssen für fünf beziehungsweise zehn Monate in Haft, sollten sie gegen die Bewährung verstoßen. Gegen einen dritten Angeklagten wurde eine Geldstrafe von 2.550 Euro verhängt. Die Angeklagten waren laut Urteil eindeutig in den Überfall vom 5. Februar 2020 verstrickt.

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Verurteilen müssen sich vor BVB-Spielen bei der Polizei melden

Die Fans der Dortmunder Ultra-Gruppe „Jubos“ waren gerade vom Auswärtsspiel in Bremen zurückgekehrt, als sie von einer Gruppe Schalker angegriffen wurden. Die drei Angeklagten waren später von der Polizei in einem Lieferwagen entdeckt worden. Zwei von ihnen müssen sich in der nächsten Saison nun vor jedem BVB-Spiel auf der Wache in Gelsenkirchen oder Castrop-Rauxel melden. So wollen die Richter verhindern, dass sie bei Spielen der Borussia wieder nach Dortmund kommen. 

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