Dortmund: EDG erinnert an Streupflicht

Anlieger müssen Gehwege auf ihrer Straßenseite von Schnee befreien. Daran erinnert die EDG. Zwar war die Schneemenge am Montag noch nicht problematisch, heute - am Dienstag - regnet es, aber ab Donnerstag könnte es wieder schneien.

© EDG Dortmund

Räum und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr

Für die Räumung und Streupflicht sind dementsprechend die Haus- und Grundstückseigentümer oder deren Mieter zuständig. Schnee und Glätte zum Beispiel durch Eisregen oder überfrierende Nässe müssen spätestens um 7:00 Uhr morgens beseitigt sein und erst nach 20:00 Uhr abends endet die Räum- und Streupflicht. Die Straßenreinigungssatzung Dortmund verbietet den Einsatz von Tausalz. Somit sind nur Sand, Asche, Splitt oder Granulat für das Streuen erlaubt.

Weitere Nachrichten aus Dortmund

Weitere Meldungen