Dortmund: Klare Regeln für Hundeanleinpflicht in Naturschutzgebieten
Veröffentlicht: Freitag, 30.10.2020 13:43
Die Hundeanleinpflicht ist jetzt für alle Dortmunder Naturschutzgebiete klar geregelt. Das geht aus dem neuen Landschaftsplan hervor, der nun rechtskräftig ist.
"Wegegebot" für alle Hundebesitzer
Grundsätzlich gilt für Hundebesitzer das "Wegegebot", das bedeutet, dass sie mit ihrem Hund zusammen auf den Wegen bleiben müssen. Außerhalb des Waldes sind Hunde in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen immer an der Leine zu führen.
Im Wald - auch wenn dieser als Naturschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist - besteht die Anleinpflicht nicht, wohl aber das Wegegebot zum Schutz von wilden Tieren und Pflanzen.