Dortmund: Sämtliche Bußgeldverfahren sind ungültig

Sämtliche noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldverfahren nach dem neuen Bußgeldkatalog werden zurückgenommen, das teilt die Stadt Dortmund mit.

© Pixabay

Bereits gezahlte Verwarnungsgelder werden nicht erstattet

Die am 28. April in Kraft getretene Änderung des Bußgeldkatalogs ist bundesweit aufgrund der fehlenden Zitierung der Rechtsgrundlage für Fahrverbote nichtig. Eine Rücknahme von bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden sei allerdings nicht möglich, sagte Stadtsprecher Christian Schön. Zwischenzeitlich in Verwahrung gegebene Führerscheine werden bereits zurückgesandt, das betreffe in Dortmund zwölf Führerscheine.

Verhängte Fahrverbote sollen von der Bezirksregierung Arnsberg aufgehoben werden. Ist dies erfolgt, erhalten die Betroffenen eine Benachrichtigung. Bereits gezahlte Verwarnungsgelder können nach dem Erlass vom 13. Juli 2020 nicht erstattet oder zurückgezahlt werden.

Weitere Nachrichten aus Dortmund

Weitere Meldungen