Gifttiergesetz in Dortmund

Auch in Dortmund gilt seit dem ersten Januar ein neues Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor giftigen Tieren. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt hin. Hintergrund sind in jüngster Zeit aufgetretene Vorfälle, in denen entlaufene Gifttiere, wie etwa Schlangen, zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit wurden und teure Suchaktionen zur Folge hatten. 

Spaziergänger findet Ringelnatter in Kirchderne.
© Feuerwehr Dortmund

Private Neuanschaffung unter Strafe gestellt

So wurde zuletzt an Silvester im Dortmunder Saarlandstraßenviertel ein Mehrfamilienhaus evakuiert, nachdem dort die Haut einer Giftschlange gefunden wurde. Erst nach 14 Tagen war die aufwändige Suche abgebrochen worden.

Nach dem neuen Gesetz ist die private Neuanschaffung sehr giftiger Tiere, wie Schlangen, Skorpionen und Spinnen, unter Strafe gestellt. Wer solche Tiere aber schon besitzt, darf sie behalten, wenn er diese beim zuständigen Landesumweltamt anzeigt.

Halterinnen und Halter müssen diese Tiere selbst zur Anzeige bringen und zwar unter www.gifttiergesetz.de, dort gibt es auch weitere Infos.

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