Nach Gerichtsurteil: Anwalt der Mutter rät der Stadt Dortmund Vorgehen zu überdenken

Die Stadt Dortmund habe bei der Qarantäneanordnung für eine Dortmunder Mutter weder das Infektionsschutzgesetz noch die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts beachtet, sagt der Anwalt der Mutter, Dirk Wojciechowski-Witsch, die erfolgreich gegen die Regelung des Gesundheitsamtes geklagt hat.

Symbolbild Coronavirus
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Sie war in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt worden, obwohl nur ihre Tochter Kontakt zu Corona-Infizierten im Mallinckrodt-Gymnasium hatte. Außerdem hätte sie im Haushalt für Abstand zur Tochter sorgen können, sagte der Anwalt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Mutter in zweiter Instanz erneut Recht gegeben. Der Anwalt der Mutter rät der Stadt, ihr Vorgehen grundsätzlich zu überdenken, sagte er im Interview mit Radio 91.2.

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