Neue Corona-Schutzverordnung in NRW

Ab Freitag (1.10.) gelten in NRW neue Corona-Regeln. Radio 91.2-Reporterin Alexandra Wiemer hat den Überblick.

© Kirsten Pargeter

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Auf Großveranstaltungen dürfen jetzt mehr Zuschauer zugelassen werden. Zum Beispiel können künftig bis zu 67.000 BVB-Fans ins Dortmunder Stadion.

Maskenpflicht im Freien fällt weg

Die Maskenpflicht an der frischen Luft fällt weg. So müssen Dortmunder keine Maske mehr tragen, wenn sie beispielsweise über den Wochenmarkt laufen. Das Tragen der Maske im Freien wird noch empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Also zum Beispiel in Warteschlangen an den Verkaufsständen oder in Kassenbereichen.

In Gebäuden - drinnen - ist das aber eine andere Sache. Maskenpflicht besteht weiterhin im Wartebereich von Ämtern in Bussen, Flugzeugen, Bahnen oder im Taxi oder wenn du im Restaurant zur Toilette gehst. 

In Großraumbüros kann auf die Maske verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter sichergestellt ist, oder, wenn alle vollständig geimpft oder genesen sind. Das gilt auch für Wohn- und Betreuungsangebote für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Anders allerdings in Büros, wo viele Menschen ein und ausgehen. 

Lockerungen in der Gastronomie

In der Innengastronomie gilt nicht mehr der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen, auch die baulichen Abtrennungen sind nicht mehr vorgeschrieben. Für viele gastronomische Betriebe ändert sich dadurch allerdings nicht ganz so viel, wie beispielsweise für das Café Strickmann an der Wißstrasse.

© Radio 91.2

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Quelle: Land NRW

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