Recht im Radio: Urlaubsanspruch an Heiligabend und Silvester
Veröffentlicht: Dienstag, 17.12.2024 12:44
Die Feiertage stehen vor der Tür und wie in jedem Jahr müssen einige Arbeitnehmer auch über Weihnachten und Silvester zur Arbeit. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm klärt auf, welche Urlaubsansprüche Arbeitnehmer rund um die Feiertage stellen können.
Gelten Heiligabend und Silvester immer nur als halbe Arbeitstage?
Nein! Zwar wird dies in vielen Betrieben so gehandhabt, gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgesehen.
Muss der Arbeitgeber meine Urlaubswünsche über die Feiertage berücksichtigen?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Stehen dem Antrag auf Urlaub keine betrieblichen Interessen gegenüber, muss der Arbeitgeber diesen genehmigen.
Wie wird entscheiden, wer Urlaub machen darf?
Hier muss der Arbeitgeber abwägen. Liegen viele Urlaubsanträge vor, ist es wahrscheinlich, dass zuerst Arbeitnehmer mit kleinen Kindern berücksichtigt werden und dann je nach Kapazität des Unternehmens gegebenenfalls noch weitere Arbeitnehmer. Wer Urlaub machen darf, hängt also von der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Urlaubsanträge ab.
Mein Antrag auf Urlaub wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Am Ende bleibt einem als Arbeitnehmer nichts anderes übrig, als den Anwalt einzuschalten und vor das Arbeitsgericht zu gehen. Ob das allerdings in einem laufenden Arbeitsverhältnis eine kluge Maßnahme ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden, da das Verhältnis mit dem Arbeitgeber durch diesen Schritt in der Regel stark strapaziert wird.