
Todeslisten-Prozess: Dortmunder bekommt Urteil
Ein 50-jähriger Dortmunder muss für drei Jahre ins Gefängnis: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er im Darknet Todeslisten veröffentlichte und die Demokratie angreifen wollte.
Veröffentlicht: Freitag, 19.06.2026 11:17
Drei Jahre Haft für Dortmunder im Terrorprozess um Todeslisten
Ein Dortmunder Rechtsradikaler soll sogenannte Todeslisten mit prominenten Persönlichkeiten erstellt und konkrete Anschlagspläne verfolgt haben. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit den Listen und Plänen habe der vorbestrafte 50-Jährige die Demokratie destabilisieren wollen. Anfang der Woche hatte die Bundesanwaltschaft noch eine Haftstrafe von fünf Jahren für den 50-Jährigen gefordert.
Dortmund legte Teilgeständnis ab
Auf den Listen des Angeklagten sollen sich unter anderem die ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und Angela Merkel sowie der Virologe Christian Drosten befunden haben. Darüber hinaus standen weitere prominente Persönlichkeiten im Fokus. Insgesamt ginge es um mehr als 20 Personen. Vor Gericht legte er ein Teilgeständnis ab und erklärte, die Todesliste sei reine Provokation gewesen. Er sei ein Opfer der Justiz.