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Was bedeutet das neue Infektionsschutzgesetz für Dortmund?
© Stefanie Kleemann, Dortmund-Agentur, Stadt Dortmund
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Was bedeutet das neue Infektionsschutzgesetz für Dortmund?

Auch Dortmund gilt als Corona-Risikogebiet und würde unter das geänderte Infektionsschutzgesetz fallen. Das Bundeskabinett hat die neuen Regelungen auf den Weg gebracht. Eine bundesweite Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 könnte Ende nächster Woche kommen. 

Veröffentlicht: Mittwoch, 14.04.2021 07:33

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Einheitliche Regelungen ohne Zustimmung der Länder

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Die neuen Regelungen gelten für Kreise und Städte mit einer Wocheninzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Davon ist auch Dortmund betroffen.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, kann der Bund entsprechend ohne Zustimmung des Landes eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr verhängen. Außerdem würden private Kontakte weiter beschränkt. Vier Personen aus einem Haushalt dürften sich dann mit höchstens einer weiteren Person treffen. Kinder werden nicht mitgezählt.

Außerdem dürfen die meisten Läden, Freizeit- und Kultureinrichtungen, sowie die Gastronomie nicht öffnen. Schulen müssten zwei Corona-Tests pro Woche und Schüler verpflichtend machen.

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Stadt Dortmund bereitet sich auf Ausgangsbeschränkung vor

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Die Dortmunder Stadtverwaltung bereitet schon die Umsetzung einer Ausgangssperre vor. Eine bundesweite Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 könnte Ende nächster Woche kommen. Dann wäre auch Dortmund von einer nächtlichen Ausgangssperre betroffen. Die Stadt will dazu mit der Dortmunder Polizei Kontrollmaßnahmen absprechen.  

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